UNSER DIENSTLEISTUNGSKATALOG
Klassische Dienstleistungen
Klassische Steuerberatung befasst sich sowohl mit dem Erfassen laufender Geschäftsvorfälle als auch mit der Abgabe der notwendigen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt. Unsere Beratung bedeutet darüber hinaus das ständige Auswerten, Prüfen und Vergleichen des vorliegenden Zahlenmaterials.
Wir weisen Sie als Steuerzahler rechtzeitig auf eintretende steuerliche und unternehmerisch relevante Ereignisse hin. Dies realisieren wir, in dem wir von den vorliegenden Finanzbuchhaltungsdaten betriebswirtschaftliche Fragestellungen ableiten und diese gemeinsam mit Ihnen erörtern. Vergleichen Sie unsere Leistungen und Sie werden erstaunt sein, dass auch die Standardleistungen hoch individuell erbracht werden können.
Strategische Beratungsleistungen
Unser Leistungsspektrum endet nicht bei den klassischen Dienstleistungen. Wir beraten sie nicht nur
in steuerlichen Angelegenheiten, sondern unterstützen Sie auch bei allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen im Rahmen ihrer Betriebsführung. Ihr Unternehmen unterliegt einem regelmäßigen strukturellen Wandel. Veränderter Wettbewerb, Kostendruck und Rationalisierung erfordern Reaktionen. In dieser Situation eröffnet die betriebswirtschaftliche Beratung neue Erkenntnisse für ihr Unternehmen.
Harbert und Frank Steuerberater · Rektoratsweg 36 · 48159 Münster · Telefon: 02 51 - 87 25 33 - 0 · Telefax: 02 51 - 87 25 33 - 11 ·
1. Steuererklärungen
Dienstleistung
1a.) Betrieblichen Steuererklärungen – Grundleistungen
Anfertigung folgender Steuererklärungen
– Gewerbesteuererklärung
– Körperschaftsteuererklärung
– Erklärung zur gesonderten Feststellung
– Umsatzsteuererklärung
– Umsatzsteuervoranmeldung
– Einheitliche u gesonderte Feststellungserklärung
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
1b.) Private Steuererklärungen Grundleistungen
Anfertigung folgender Erklärungen
– Einkommensteuererklärung
– Einheitliche Feststellungserklärung
– Erbschaftsteuererklärung
– Schenkungsteuererklärung
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
1c.) Steuererklärungen – Sonderleistungen
– Vorbereitende Tätigkeiten
– Klärung Rückfragen Finanzamt
– Bescheidprüfung
– Rechtsbehelfsverfahren
– Klage Finanzgericht
Anträge auf
– Anpassung der Vorauszahlungen
– Stundung
– Erlass
– Abtretung
– Herabsetzung von Säumniszuschlägen
Verspätungszuschlägen
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Berechnungsgrundlage
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
nach § 16 StBVV
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
nach § 16 StBVV
Wertgebühr/
Zeitgebühr
Wertgebühr/
Zeitgebühr
nach § 16 StBVV
2. Jahresabschluss
2a.) Jahresabschluss – Grundleistungen
Erstellung der:
– Bilanz
– Gewinn und Verlustrechnung
– Bescheinigung ohne Anfertigung eines Erstellungsberichts
bei Kapitalgesellschaft / GmbH & Co. KG
– Anhang (bei Kapitalgesellschaften)
– Lagebericht
(bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften)
– Gewinnverteilung und Kapitalkontenentwicklung
bei Personengesellschaften
– Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
2b.) Jahresabschluss – Sonderleistungen
– Erstellung und Führung der Anlagenbuchführung
Entwicklung des Anlagevermögens
Anlagenspiegel
– Abstimmarbeiten bei Übernahme einer Fremdbuchhaltung
– Erstellung eines Bilanzberichtes
– Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichtes
– Präsentation und Erläuterung des Jahresabschlusses
– Erstellung von
Sonderbilanzen
Zwischenbilanzen
Ergänzungsbilanzen
Auseinandersetzungsbilanzen
Liquidationseröffnungsbilanzen
Liquidationsschlussbilanzen
Vermögensaufstellungen GbR
– Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung
– Ermittlung von Kennzahlen / Rating
– Offenlegung der Bilanz beim elektronischen Bundesanzeiger
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Berechnungsgrundlage
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
nach § 16 StBVV
Wertgebühr
Wertgebühr
Zeitgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Wertgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
nach § 16 StBVV
3. Lohn- und Gehaltsbuchführung
3a.) Lohn- und Gehaltsbuchführung – Grundleistungen
Bei Einreichung Ihrer termingebundenen, schriftlichen Änderungsmeldungen, die bis zum 20. des Monats (Gehälter) bzw. 5. des Folgemonats (Std.-Löhne) oder gemäß individueller Absprache mit dem Sachbearbeiter nicht vorliegen, wird wie im Vormonat abgerechnet
Erstellung der Brutto-Netto-Abrechnungen
Erstellung der monatlichen Auswertungen wie
– Lohnjournal
– Lohnsteueranmeldung per Datenübermittlung
– Beitragsnachweise per Datenübermittlung
– Überweisungsträger, alternativ Übersicht über Ihre
Zahlungen an die Arbeitnehmer, an das Finanzamt
und die Krankenkassen
– Überweisungen per Datenübermittlung (auf Wunsch)
– Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer
(auf Wunsch kuvertiert)
– Lohnsteuerjahresbescheinigung am Jahresende bzw.
bei Austritt des Arbeitnehmers
– Meldung zur Sozialversicherung per Datenübermittlung
– Langzeitarchivierung
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
3b.) Lohn- und Gehaltsbuchführung – Sonderleistungen
– Neueinrichtung Lohnbuchhaltung
– Nachberechnung / Wiederholungsabrechnung
aufgrund korrigierter Mandantenmitteilungen
– Bescheinigungen:
Arbeitsbescheinigung Arbeitsamt
Verdienstbescheinigung Krankenkasse
Verdienstbescheinigung Wohngeld
Sonstige Bescheinigungen
– Meldungen:
Berufsgenossenschaft
Sonstige Meldungen (manuell)
– Anträge für:
Lohnfortzahlung
Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld,
Arbeitslosenunterstützung
Sonstige Anträge
– Vorbereitung und Teilnahme bei:
Lohnsteuerprüfungen
Prüfungen durch die Dt. Rentenversicherung
Prüfung durch das Arbeitsamt
Sonstige Prüfungen
– Rat und Auskunft bei steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Fragen
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Berechnungsgrundlage
Die Berechnung
erfolgt pro
abgerechnetem Arbeitnehmer gemäß
§ 34 StBVV
im o.a.
Lohnhonorar
enthalten
nach § 16 StBVV
alle weiteren Sonderleistungen
werden nach Zeitaufwand gemäß Einzelnachweis abgerechnet
nach § 16 StBVV
4. Finanzbuchführung
4a.) Finanzbuchführung – Grundleistungen
Elektronische Kontierung der Finanzbuchhaltung (nicht auf dem Beleg) und Verbuchung sortierter, nach Buchungskreisen getrennter Belege; weitere Voraussetzung: Zurverfügungstellung der elektronischen Kontoauszüge
Alternativ
Verbuchung von vorkontierten Belegen
Erstellungen der jeweiligen Auswertungen wie
– Summen- und Saldenliste
– Umsatzsteuer-Voranmeldung
– BWA mit Vorjahresvergleich
– BWA 3-Jahresvergleich
– OPOS Listen für alle Debitoren- und Kreditorenkonto
4b.) Finanzbuchführung – Sonderleistungen
– Einrichtung der Buchhaltung
– Individuelle Auswertungen wie:
BWA in englischer Sprache
Betriebsvergleich
Zusammenfassende Meldung
– Controlling-Report
– Vorbereitung der Buchungsbelege
Vorsortierung
Formelle Kontrolle (Kassenprüfung)
– Kostenrechnung mit
Deckungsbeitragsrechnung
Kurzfristige Erfolgsplanung
Kostenträgerkalkulation
– BWA-Analyse-Gespräch oder –Beratung
(gemäß Einzelauftrag)
– Langzeitarchivierung
Berechnungsgrundlage
Wertegebühr
gemäß
§ 33 StBVV
Wertegebühr
gemäß
§ 33 StBVV
im Fibu-Honorar
enthalten
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Im Fibu-Honorar
enthalten
5. Sonstige Tätigkeiten
Sonstige Tätigkeiten im Rechnungswesen
– Überwachung der vom Mandanten
selbst erstellten Buchführung
– Einrichtung des EDV-gestützten Rechnungswesen
einschl. Schulung ihres eigenen Personals
– Übernahme von Treuhandaufgaben
– Erstellung individueller betriebswirtschaftlicher Aus-
wertungen, Unternehmensreporte, Berichte, Expertisen
Beratung im Steuerverfahren
– Führung von Rechtsbehelfen
– Vertretung vor den Finanzgerichten und vor dem
Bundesfinanzhof
– Vertretung bei Steuerstraf- und Steuerhinter-
ziehungsverfahren
Hilfeleistungen bei Prüfungen
– Teilnahme und Verhandlungen
bei steuerlichen Außenprüfungen
– Hilfeleistungen bei sonstigen Prüfungen
durch die Agentur für Arbeit, Sozialkassen,
Berufsgenossenschaften, Deutsche
Rentenversicherung etc.
Berechnungsgrundlage
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Wertgebühr/Zeitgebühr
Wertgebühr/Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
6. Steuerliche Beratung
– steueroptimale Gestaltung von Unternehmensstrukturen
und Umwandlungen
– Rechtsformwahl
Beratung zur optimalen Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
– Steuerplanung, Steuerbelastungsvergleich
– Unternehmensnachfolgeberatung
– Existenzgründungsberatung
Berechnungsgrundlage
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
7. Betriebswirtschaftliche Beratung
– Unternehmensplanung
Strategische Vergleichs- und Planungsrechnungen
in Zusammenhang mit Finanzierung- und
Investitionsentscheidungen
– Entscheidungshilfe bei Kauf oder Finanzierung
– Bilanz- und Erfolgsanalysen
– Controlling
– Vorbereitung und Unterstützung bei Bankgesprächen
– Unternehmensentwicklung und –planung
Erarbeitung von Strategien und Geschäftplänen
Unterstützung bei der Rechtsformwahl
Beratung bei Kalkulationsfragen
– Beratungsleistung bei Kauf oder Verkauf
– Budgetplanung
– Beratung und Begleitung im Ratingverfahren
– Insolvenzvermeidungsstrategien
Berechnungsgrundlage
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr
Zeitgebühr